BioenergiedörferFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Vorplanung

Wenn eine Machbarkeitsstudie mit grundsätzlich positiven Ergebnissen vorliegt, steht für die Arbeitsgruppen die Weiterführung und Konkretisierung ihrer jeweiligen Aufgaben an:

  • Recherche geeigneter Technik für Nahwärmenetz,
  • Abklärung der vorhandenen Technik/Logistik für Anbau, Ernte und Lieferung der Biomasse,
  • Einholen von Preisen/Firmen,
  • weiterhin begleitende Öffentlichkeitsarbeit etc.
 

Arbeitsgruppe Betreibergesellschaft

Diese wichtige Arbeitsgruppe ist in der Vorplanungsphase neu zu gründen. Ihre Aufgaben:

  • Vorbereitung der Gründung einer Vorgesellschaft (Satzungsentwurf etc.),
  • Erarbeitung von Vorverträgen für die Wärmekunden und von Vor-Lieferverträgen für die Land- und Forstwirte.
 

Vorgesellschaft

Die Vorgesellschaft gilt der Vorbereitung der späteren Betreibergesellschaft, die die Bioenergieanlagen einmal betreiben soll. Für die Vorgesellschaft sind unterschiedliche Rechtsformen möglich (GbR, GmbH, eingetragener Verein etc.), diese sollte jedoch bzgl. rechtlicher Formalien und Finanzierung nicht zu aufwändig sein. Die Gründung der Vorgesellschaft erfolgt auf der öffentlichen Gründungsversammlung (Dorfversammlung), dort wird der Satzungsentwurf beschlossen und es werden die Mitglieder der vorgesehenen Organe gewählt. In die Vorgesellschaft treten nach Möglichkeit alle späteren Wärmekunden und zuliefernden Landwirte ein, wobei es gegenüber der künftigen Betreibergesellschaft noch Verschiebungen geben kann. Grundsätzlich gilt: Je mehr wärmeabnehmende Haushalte mitmachen, desto besser ist dies für die Wirtschaftlichkeit, insofern ist die Betreibergesellschaft immer offen für zusätzliche Mitglieder (im Rahmen der technischen Möglichkeiten).

Die Vorgesellschaft arbeitet die Vorverträge für die Wärmekunden und die Vorlieferverträge für die Land- und Forstwirte weiter aus, stellt sie dann auf einer Gesellschafterversammlung der Vorgesellschaft vor und lässt sie beschließen. Im Anschluss daran können alle Vorverträge unterzeichnet und die erzielte Anzahl an Vorverträgen auf einer erneuten öffentlichen Dorfversammlung vorgestellt werden. Diese Rückkopplung der Ergebnisse der Vorgesellschaft an die für alle öffentliche Dorfversammlung hat den Zweck, weiterhin Transparenz zu gewährleisten und mögliche weitere Dorfbewohner davon zu überzeugen, sich an dem Projekt zu beteiligen.

 

Vorplanungsstudie

Bei positivem Ergebnis bezüglich der erzielten Vorverträge (welches die Mindestbedingungen für einen als positiv zu wertenden Rücklauf sind, wurde unter "Erste Aktivitäten, Fragebogenaktion" konkretisiert) steht als nächstes die Beauftragung der Vorplanungsstudie an. Diese wird wiederum von einem Ingenieurbüro erstellt und hat die Aufgabe, die Machbarkeitsstudie zu konkretisieren. Die Kosten für die Vorplanungsstudie können zwischen 20.000 und 40.000 Euro betragen und sind von den Gesellschaftern der Vorgesellschaft zu tragen, evtl. finden sich auch öffentliche Mittelgeber.

Die Vorplanungsstudie zeigt, ob die im Vorvertrag angesetzten Preise für die Wärmekunden wirklich realisierbar sind. Wenn dies nicht der Fall ist, werden zu diesem Zeitpunkt des Prozesses vermutlich noch einige Interessenten von der im Vorvertrag enthaltenen Ausstiegsklausel Gebrauch machen, so dass das Projekt insgesamt noch scheitern kann.

Sind die angesetzten Preise aber realisierbar und steigen die Vorvertragsinhaber nicht aus, geht das Projekt in die Umsetzungsphase.