BioenergiedörferFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Gesellschaftsformen

Im Rahmen der Entwicklung von Bioenergiedörfern stehen Kommunen diverse Möglichkeiten der Organisation und Beteiligung zur Verfügung. Während Bürgerbeteiligung als ein wichtiges Element zum Gelingen der Energiewende angesehen wird, ist vielfach für Kommunen selbst die eigene Beteiligungs- und Steuerungsfähigkeit der geplanten Projekte von besonderem Interesse. Bei der Auswahl einer Gesellschaftsform wird zwischen solchen die eine vollständige Rechtsfähigkeit bieten sowie nichtrechtsfähigen Gesellschaftsformen unterschieden. So verfügen rechtsfähige Gesellschaftsformen über eine eigene Rechtspersönlichkeit, wohingegen der kommunale Eigenbetrieb keine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt.  Die Abbildung gibt eine umfassende Übersicht der unterschiedlichen Gesellschaftsformen für kommunale Unternehmen.

Aufgrund der fehlenden Haftungsbeschränkung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die eine persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter vorsieht, wird diese Unternehmensform nicht für die Entwicklung von Bioenergiedörfern empfohlen. Der Zweckverband ist für Kommunen mit angespannter Haushaltslage nicht geeignet, da diese Organisationsform, genau wie der Kommunale Eigenbetrieb, der Kontrolle durch die Kommunalaufsichtsbehörde unterliegt und keine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt. In der Praxis haben sich die eingetragene Genossenschaft (eG) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bewährt. Darüber hinaus eignen sich auch innovative Organisationsformen wie die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) und die (Treuhand-) Stiftung. Alle ermöglichen ein breites Spektrum kommunaler und bürgerlicher Teilhabe, welche im Ergebnis die regionale und kommunale Wertschöpfung in einer Kommune erhöhen kann. Eine höhere Flexibilität kann durch die Kombination einzelner Organisationsformen im Bioenergiedorf erarbeitet werden. Allen rechtsfähigen Gesellschaftsformen gemeinsam ist auch, dass diese Gesellschaften nicht der Überwachung durch die Kommunalaufsichtsbehörde unterliegen.

Varianten der kommunalen Organisation zur Entwicklung der erneuerbaren Energien

Varianten kommunaler Organisation zur Entwicklung der erneuerbaren Energien