BioenergiedörferFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Vorbereitung der Bauphase

Liegt eine Vorplanungsstudie mit positiven Ergebnissen vor und bleiben darauf hin alle Vorvertragsinhaber (Wärmekunden und Landwirte) beim Projekt dabei, steht die Auflösung der Vorgesellschaft und die Gründung einer Betreibergesellschaft an. Sie hat eine zentrale Funktion beim weiteren Vorgehen und ist für die Finanzierung und den Betrieb der Anlage verantwortlich. Alle Unterzeichner von Vorverträgen sowie eventuell weitere Wärmekunden sollten dort Gesellschafter werden. Das eingebrachte Eigenkapital sollte nicht zu niedrig sein, denn es ist die Eigenkapitalbasis, auf deren Grundlage Banken später Kredite geben sollen.

 

Bauplanung

Die Betreibergesellschaft beauftragt ein kompetentes Ingenieurbüro mit der Entwurfs- und Ausführungsplanung.

Die Entwurfsplanung legt die technischen Grundlagen für den Genehmigungsantrag. Ob der vorbereitet Bauantrag eingereicht werden soll, entscheidet die Vollversammlung der Betreibergesellschaft.

Teil der Ausführungsplanung ist die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für den Anlagenbau. Spätestens nach Abschluss der Ausführungsplanung muss die Finanzierung sichergestellt sein!

Sind die Genehmigungen erteilt und liegt eine Finanzierungszusage durch Banken vor, können die Bauarbeiten ausgeschrieben werden. Um Komplexität und Gewährleistungsprobleme zu verringern, bietet sich die Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer an.

 

Anbauplanung

Der Anbau der Energiepflanzen muss rechtzeitig vor Betriebsbeginn der Biogasanlage erfolgen (eine Aufgabe für die Arbeitsgruppe Biomasse). Die Landwirte müssen theoretisch schon ein Jahr vor Fertigstellung mit der Anbauplanung beginnen. Da zu diesem Zeitpunkt die Realisierung der Anlagen aber häufig noch ungewiss ist, empfiehlt sich der Anbau von Wintergetreide. Im Falle einer Nichtumsetzung des Projektes kann es auch als Nahrungs- oder Futtermittel vermarktet werden.